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WHAT PEOPLE SAY

“Testimonials work great. Showing your reviews in quotes has a powerful effect on customers and makes them more likely to trust you.” 

UNSERE LEISTUNGEN 

“Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne“

PFLEGELEISTUNGEN
PFLEGELEISTUNGEN

Die Kosten für die Leistungen der Grundpflege werden von der Pflegekasse als Sachleistung übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich stets nach dem jeweiligen Pflegegrad. Welche Leistungen der Grundpflege tatsächlich in Anspruch genommen werden, vereinbaren wir individuell mit dem Patienten und seinen Angehörigen. Hierzu zählen:

 

  • Hilfe bei der Körperpflege

  • Duschen/Baden

  • An-/Auskleiden

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Mobilisation

  • Prophylaxen

BEHANDLUNGSPFLEGE

Auf Anordnung des behandelnden Arztes und nach Genehmigung der Krankenkasse können Leistungen der Behandlungspflege ausgeführt werden. Im Gegensatz zur Grundpflege übernimmt hier die Krankenkasse die anfallenden Kosten. Hierzu zählen:

 

  • Wundverbände

  • Kompressionsverbände

  • An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Injektionen

  • Katheterversorgung

  • Blutzuckerkontrolle/Blutdruckkontrolle

  • Medikamentengabe

BEHANDLUNGSPFLEGE
BETREUUNG
HWS
BETREUUNG

Unsere Betreuer/innen kommen zum Patienten nach Hause. Was unternommen wird hängt stets von den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Patienten ab. Durch unser ambulantes Betreuungsangebot geben wir Angehörigen die Möglichkeit, eine Entlastung im Pflegealltag zu bekommen und sich wieder Freiräume zu verschaffen. Wünsche unserer Patienten:

 

  • Singen

  • Kochen

  • Gesellschaftsspiele spielen

  • Malen und handwerkliche Aktivitäten

  • Spaziergänge oder Gymnastik

  • Gemeinsame Besorgungen

  • und vieles mehr

Es sind insbesondere die täglichen Dinge im Haushalt, denen sich ältere und pflegebedürftige Menschen nicht mehr gewachsen fühlen. Innerhalb der Leistungen der Grundpflege ist unter anderem das Reinigen der Wohnung möglich. Wenn Sie oder ihre pflegebedürftigen Angehörigen Hilfe im Haushalt benötigen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

HAUSWIRTSCHAFT
BERATUNG
BERATUNGSEINSÄTZE

Pflegegeldbezieher, die die Pflege durch Privatpersonen organisieren, müssen bei Pflegegrad 2 bis 3 halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst abrufen, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Diese Beratungseinsätze sollen die Qualität der Pflege im häuslichen Bereich sicherstellen. Unsere Mitarbeiterinnen geben Informationen und Tipps für den Pflegealltag und stehen Ihnen auch für Fragen gerne zur Verfügung.

Weiter Leistungen
  • Verhinderungspflege

  • Demenzbetreuung

  • Pflegekurse

WEITERE LEISTUNGEN
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